Zugänglichkeit
IRM legt großen Wert auf Benutzerfreundlichkeit, Zugänglichkeit und Auffindbarkeit. Die staatlichen Behördenpartner bemühen sich, alle Informationen auf www.bouwplaatsirm.nl so bereitzustellen, dass jeder sie finden, nutzen und einsehen kann.
Erklärung zur Zugänglichkeit
Jedermann muss in der Lage sein, Websites staatlicher Behörden leicht zu finden, zu nutzen und anzusehen. Diese am 10. November 2020 gestartete Website erfüllt weitgehend die an die digitale Zugänglichkeit gestellten Anforderungen, wie beschrieben unter www.digitoegankelijk.nl. Zwecks einer vollständigen Überprüfung und aller Details haben wir eine Erklärung zur Zugänglichkeit beantragt. Unsere Erklärung zur Zugänglichkeit wurde veröffentlicht und der aktuelle Stand kann über den folgenden Link eingesehen werden:
https://www.toegankelijkheidsverklaring.nl/register/8183
Wir arbeiten weiterhin an bouwplaatsirm.nl, um die Website so zugänglich wie möglich zu machen. Sobald es Anpassungen gibt, die der Website ein höheres Zugänglichkeitszertifikat verleihen, werden wir dies im Zugänglichkeitsregister aktualisieren.
Ausnahmen
Es gibt Situationen, in denen wir leider nicht in der Lage sind, die Anforderungen an die Zugänglichkeit (vollständig) zu erfüllen. Ein paar Beispiele dazu:
- Videos und Dokumente, die wir für kurze Zeit auf dieser Website veröffentlichen, entsprechen möglicherweise nicht allen Richtlinien.
- Videos mit aktuellem Nachrichtenwert werden sofort veröffentlicht. Wir warten nicht mit der Veröffentlichung, bis sie die Richtlinien erfüllen. Wir sorgen dafür, dass wir solche Videos durch ein Video ersetzen, das den Richtlinien entspricht, sofern das Video für einen längeren Zeitraum veröffentlicht wird.
- Wir passen Dokumente und Videos, die wir vor dem 23. September 2020 (dem Datum des Inkrafttretens der neuen Gesetzgebung zur digitalen Zugänglichkeit) erstellt haben, nicht rückwirkend an.
Ein Problem mit der Zugänglichkeit melden
Haben Sie ein Problem mit der Zugänglichkeit? Oder haben Sie eine Frage oder Bemerkung zur Zugänglichkeit? Nehmen Sie dann Kontakt zu uns auf, und zwar unter info@bouwplaatsirm.nl. Innerhalb von fünf (5) Arbeitstagen erhalten Sie eine Empfangsbestätigung. Danach informieren wir Sie über den Fortgang der Bearbeitung Ihrer Meldung sowie das Ergebnis.
Sind Sie nicht zufrieden?
Sind Sie mit der Art und Weise, wie Ihre Meldung behandelt wurde, nicht zufrieden? Das vernehmen wir gern von Ihnen über info@bouwplaatsirm.nl; damit wir daraus lernen und unsere Prozesse weiter verbessern können. Wenn Sie eine formelle Beschwerde einreichen möchten, können Sie sich an den nationalen Bürgerbeauftragten wenden.